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Das sind wir

Wir sind eine fünfköpfige Familie aus Köln: Alexandra, Pascal mit den drei Kindern Leo (*2014), Ella (*2016) und Mr. Baby (*2021).

Alexandra hat nach dem FSJ in der Uniklinik Köln das Medizinstudium begonnen und befindet sich aktuell im 10. Semester. Sie arbeitete zur Finanzierung des Studiums einige Jahre als Studentische Aushilfe in der Pflege. Vor ein paar Jahren hat sie sich als Stillberaterin selbstständig gemacht und arbeitet aktuell als Still- und Laktationsberaterin IBCLC, als freie Referentin und als Bloggerin auf www.unterm-dreck-ists-sauber.de.

Pascal hat nach dem Studium der allgemeinen und technischen Informatik die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger absolviert, arbeitete als stellvertretende Teamleitung und wechselte vor einigen Jahren in die Stabsabteilung der Uniklinik Köln.

Kennengelernt haben die beiden sich ebenfalls in der Uniklinik und haben 2014 eine Familie gegründet. Leo – um den es hier vorrangig geht – wurde 2021 eingeschult. Ab dem dritten Schultag lernt er zuhause, um sich und seine Familie vor einer Covid-19 Infektion zu schützen. Leider gehen weder die Schulleitung, noch das Schulamt diesen Weg mit und drohten im September mit einem Zwangsgeld a 2.500€ pro Elternteil. Nach zwei verlorenen und nicht weiter anfechtbaren Verfahren vor dem VG und dem OVG Köln, flatterte am 27.12.2021 die erneute Zwangsgeldandrohung in den Briefkasten. Geht Leo bis zum 17.01.2022 bescheinigt durch die Schule nicht in die Klasse, werden zum einen die gesamt 5.000 Zwangsgeld fällig, die zur Not zwangsvollstreckt werden oder in Beugehaft umgewandelt. Zusätzlich wurde bereits ein zweites Zwangsgeld angekündigt, das dem ersten auf dem Fuße folgt. Diesmal mit doppelter Summe: 5.000€ pro Elternteil. Die Bitte an die Schulleitung, Leo zu beurlauben und im nächsten Schuljahr erneut in der ersten Klasse zu starten, wurde abgelehnt. Ebenso wird ihm der Zugang zu Microsoft Teams verwehrt, den jedes Kind seiner Schule bekommen hat, um im Quarantänefall und oder für anstehendes Distanzlernen lernen zu können. Es bleibt nur noch der Weg eines Eilantrages beim Bundesverfassungsgericht, um die Rechtmäßigkeit der Präsenzpflicht in der Pandemie zu prüfen. Das Hauptargument: die Folgen einer Covid-19 Infektion stellen eine besondere gesundheitliche Gefahr dar. Diese abzuwenden erfordert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Kürze. Das Recht, sich vor einer Infektion in der Schule zu schützen, überwiegt die Präsenzpflicht. Das Recht auf Bildung darf auch mit Heimunterricht gewährleistet werden. Zu diesem Zweck, müssen wir außerdem Gutachter gewinnen und bezahlen, die die medizinischen Begründungen darlegen. Um Gerichts-, Anwaltskosten, Gutachter und die Bußgelder bezahlen zu können, sind wir dringen auf Spenden angewiesen. Vertreten werden wir vor dem VG durch Thorsten Frühmark, unterstützt u.a. von SichereBildungJetzt. Der Eilantrag für das BVerfG wird von einem erfahrenen Verfassungsrechtler übernommen.