Auf dieser Seite wollen wir aufzeigen, welche Kosten durch das gesamte Verfahren uns entstanden sind bzw. noch auf uns zukommen werden.
Rechtsanwaltskosten VG und OVG Rechtsanwaltskosten BVerfG | 3460 Euro 7.500 – 15.000 Euro |
Zwangsgeld I (gezahlt) | 2 x 2.500 Euro |
Zwangsgeld II (angedroht) | 2 x 5.000 Euro |
Verfahrensgebühren | bisher 2.943,50 Euro |
Gutachten (mehrere) | ausstehend |
Summe der Ausgaben | 11.403,50 Euro |
Sollte ein Überschuss an Spenden aufkommen, wird dieser einem wohltätigen Zweck zugeführt. Über diesen können die aktiven Spenderinnen und Spender entscheiden.