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Pascal Warscheid

VG Köln – Eilbeschluss vom 30.03.2022

Heute kam nach langem Bangen der Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln. Mehr dazu schreiben wir später in einem separaten Bericht. Beschluss Hier der Beschluss in lesbarer Form Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro fest- gesetzt. Gründe Der Antrag, die sofortige Vollziehung aus den… 

Schulamt für die Stadt Köln als untere staatliche Schulaufsichtsbehörde vom 15.02.2022

Ich verweise ich auf meine Antragsbegründung vom 18.01.2022. Zum Schreiben des Antragsgegners vom 09.02.2022 nehme ich wie folgt Stellung. Gegenstand des ersten Schulbesuchsjahres ist es auch, sich in die schulischen Strukturen einzufinden, Lernprozesse anzubahnen und Kontakte zu den neuen Mitschülerinnen und Mitschülern und der Klassenlehrerin zu knüpfen, auf die im weiteren Verlauf der Schullaufbahn aufgebaut… 

Erwiderung vom Schulamt vom 18.01.2022

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren beantrage ich den Antrag zurückzuweisen. Begründung: Die zugrunde liegende Verfügung ist rechtmäßig. Mit der angegriffenen Ordnungsverfügung vom 27.12.2021 wurde das mit Bescheid vom 08.09.2021 angedrohte Zwangsgeld festgesetzt. Wie das Oberverwaltungsgericht NRW im konkreten Fall bereits mit Beschluss vom 08.12.2021, 19 B 1664/21 festgestellt hat, lässt der Ausschluss ungetesteter Personen von der… 

Zwangsgeldfestsetzung und Androhung – Teil 2

Hier findet Ihr die Zwangsgeldfestsetzung. Neben dem erneuten Hinweis auf je 2.500 Euro pro Elternteil wird nun auch direkt pro Elternteil erneut je 5000 Euro angekündigt, falls unser Sohn nicht in die Schule geht. Einmal für die Mutter: Und hier der identische Brief für den Vater:

Antrag vom 04.11.2021

Unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Köln vom 05.10.2021 wird wie folgt beantragt: Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die Ordnungsverfügungen des Schulamtes für die Stadt Köln vom 08.09.2021 hinsichtlich Ziffer 1 der jeweiligen Ordnungsverfügung wiederherzustellen und hinsichtlich Ziffer 3 der jeweiligen Ordnungsverfügung anzuordnen. Begründung: I. Das Verwaltungsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass… 

Stellungnahme die 2. vom 29.09.2021

Hier also die kurze und knackige Antwort: In dem Rechtsstreit gehen die Argumente des Beklagten in seinem Schriftsatz vom 28.09.2021 an der Sachevorbei. Zunächst einmal reklamiert der Kläger vorliegend keinen individuellen Distanzunterrichtfür sich. Außerdem verkennt der Beklagte, dass der Kläger für die Verweigerungder Testpflicht keinen Grund vorweisen muss, den der Beklagte nachprüfen könnenmüsste. Die Weigerung,…